• 25. Oktober 2025

SPNV-Strukturreform: Gesetzentwurf wirft grundsätzliche Fragen auf

SPNV-Strukturreform: Gesetzentwurf wirft grundsätzliche Fragen auf

Der Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) unterstützt ausdrücklich die Zielsetzung des Landes NRW, den SPNV effizienter zu organisieren, sieht jedoch noch erheblichen Konkretisierungsbedarf bezüglich Rechtsfragen, Finanzierung und Rollenverteilung.

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) des Landes Nordrhein-Westfalen hat auf Basis des Koalitionsvertrags der Landesregierung eine Reform der Aufgabenträgerschaft für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) angestoßen. Hierfür ist eine Novellierung des ÖPNVG NRW notwendig. Ziel der Reform ist eine effizientere Organisation des SPNV. Diese Zielrichtung teilt und unterstützt der NWL ausdrücklich. Der aktuelle Kabinettsentwurf muss sich jedoch an diesem Ziel messen lassen.

Im Rahmen der Verbändeanhörung für den Gesetzgebungsprozess war der NWL aufgefordert, zum vorgelegten Entwurf Stellung zu nehmen. In einer gemeinsam mit den anderen NRW-Aufgabenträgern eingereichten Stellungnahme hat der NWL erheblichen Handlungsbedarf aufgezeigt. Mit der geplanten Gesetzesänderung würden bewährte kommunale Strukturen aufgehoben und durch neue Gremien unter stärkerem Einfluss des Landes ersetzt. Gleichzeitig blieben Verantwortung und Risiken weiterhin in kommunaler Trägerschaft. Damit entstünde ein Ungleichgewicht zwischen Einflussnahme und Verantwortung, das kritisch zu bewerten ist. Da jedoch verfassungsrechtliche Bedenken gegen einen Zwangszusammenschluss kommunaler Gebietskörperschaften zur Wahrnehmung landesweiter Aufgaben und gegen die Zustimmungsvorbehalte zu Gunsten des MUNV bestehen, ergibt sich hierzu grundsätzlicher Änderungsbedarf am Gesetzentwurf.

Die Sicherstellung einer integrierten Verkehrsgestaltung unter besonderer Berücksichtigung der Übergänge zwischen schienen- und straßengebundenem Personennahverkehr ist für ein funktionierendes Gesamtsystem von ausschlaggebender Bedeutung. Die Zuordnung dieser Aufgabe auf die regionale Ebene ist schon wegen der Sachnähe geboten. Mit dem vorliegenden Kabinettsentwurf wäre eine integrierte Verkehrsgestaltung jedoch kaum erreichbar – zumal auch die Zuständigkeit der Zweckverbände für regionale Nahverkehrspläne gestrichen würde, es blieben lediglich Hinwirkungsaufgaben.

Im Ausgangspunkt begrüßt der NWL die mit dem Kabinettsentwurf zum Ausdruck kommende Absicht des Landes, die zukünftigen Risiken aus der SPNV-Finanzierung für die Kommunen zu beschränken. Im aktuellen Kabinettsentwurf ist ein neues „SPNV-Grundangebot“ vorgesehen. Dieses soll künftig von der neuen SPNV-Aufgabenträgerorganisation Schiene.NRW sichergestellt werden – auch in Krisenzeiten. Der geplante Umfang dieses Grundangebots liegt jedoch nur bei 70 % des heutigen gesamten SPNV-Netzes. Angesichts der aktuellen Verkehrssituation ist das völlig unzureichend. Zudem reichen die maximal in Aussicht gestellten 1,5 Mrd. Euro bereits heute nicht aus, um den Status Quo des Leistungsangebots auf der Schiene zu sichern. Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der kommunalen Ebene unerlässlich, auch ergänzende Schnellbusverkehre in die Überlegungen zum SPNV-Grundangebot einzubeziehen – insbesondere dort, wo diese bereits heute SPNV-ferne Räume erschließen oder den SPNV funktional ersetzen. Auch die Reform an sich ist mit erheblichen Transformationskosten verbunden, die für die Verkehrsleistungen nicht zur Verfügung stehen und für die der Kabinettsentwurf keine Übernahme durch das Land vorsieht.

Aus Sicht des NWL bedarf der vorliegende Gesetzesentwurf, insbesondere bei der Finanzierung und der Finanzierungssicherheit des SPNV, der kommunalen Mitsprache und der Aufgaben der regionalen Ebene, noch der dringenden Anpassung und Präzisierung. Im Sinne einer praktikablen, die Interessen alle Beteiligten berücksichtigenden Strukturreform setzt sich der NWL weiterhin konstruktiv für ein zielführendes Ergebnis ein – und zeigt sich zu allen noch zu klärenden Sachverhalten dialogbereit.

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