• 2. April 2020

Kindeswohlgefährdung infolge der Corona-Krise

Der Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen NRW (LEB) begrüßt die Ankündigung von NRW Familienminister Joachim Stamp, zeitnah die Notbetreuung in Tagespflege oder Kita auch für Kinder zu öffnen, deren Wohl zu Hause gefährdet sein könnte. Die Reduzierung sozialer Kontakte, Existenzängste und finanzielle Sorgen tragen beispielweise dazu bei, dass die Gewalt in den Familien zunehmen kann.

Gleichwohl können andere häusliche Aspekte das Kindeswohl gefährden (z.B. Vernachlässigung oder Essensentzug). Kinder sind die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft und müssen unbedingt geschützt werden.

Auch für Kinder mit schweren Entwicklungsbedingungen in ihren Familien gilt seit dem 16. März 2020 ein Betretungsverbot für Tagespflege oder Kita, wenn ihre Eltern nicht zu den Schlüsselpersonen zählen. Seit nahezu 3 Wochen sehen betroffene Kinder keine ErzieherIn mehr, sondern sind 24 Stunden am Tag bei ihren Eltern, die sie vielleicht körperlich oder seelisch misshandeln.

Wenn Eltern nicht in der Lage sind, die Grundbedürfnisse ihrer Kinder zu erfüllen, übernehmen die MitarbeiterInnen einer Kindertageseinrichtung mit ihrem Schutzauftrag eine dringend notwendige Aufsicht über das Kindeswohl. „Infektionsschutz und Notbetreuung sind sicherlich sorgfältig abzuwägen, die Gefährdungslage der Kinder darf jedoch nicht unterschätzt werden. Gerade hat uns China gezeigt, dass sich häusliche Gewalt in Zeiten einer Quarantäne verdreifachen kann. Der Schutz von Kindern, den sie auch in Tagespflege oder Kita erfahren, ist systemrelevant und muss auch in Zeiten einer Krise gewährleistet werden,“ meint Daniela Heimann, Vorstandsmitglied im LEB.

Der LEB befürchtet allerdings, dass ausschließlich für beim Jugendamt „aktenkundige“ Kinder eine Notbetreuung ermöglicht werden könnte.
„Wir erhalten von ErzieherInnen die Rückmeldung, dass sie sich Sorgen um ‘ihre‘ Kinder machen, die in schwierigen Familienverhältnissen leben und derzeit nicht kommen dürfen. Gerade das Personal in den Kitas kennt ihre Klientel am besten und sollte daher unbedingt ein Mitspracherecht erhalten, ob eine Notbetreuung für ein Kind wichtig wäre oder nicht. Dem Jugendamt ‘bekannte‘ Kinder sollten natürlich uneingeschränkt in die Notbetreuung aufgenommen werden.“ so Irina Prüm, Beirat des LEB.

Jürgen Zimmermann, Vorstandsmitglied des LEB, zeigt sich positiv: „Zwar steigt durch eine größere Kinderzahl in der Notbetreuung das Risiko einer Infektion für das Fachpersonal – wir sind allerdings sehr dankbar, dass Fachkräfte trotzdem ihre Bereitschaft signalisiert haben, gefährdete Kinder in ihrer Einrichtung zu betreuen.“ Der LEB vertritt die Interessen der Eltern von über 600.000 Kindern in Kindertageseinrichtungen.

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