- 4. Mai 2020
Sofortprogramm für Heimat- und Traditionsvereine greift viel zu kurz
Das Land will Schützen- und Karnevalsvereinen finanziell unterstützen. Die SPD-Landtagsabgeordnete Ellen Stock fände es richtig, wenn alle ehrenamtlichen Vereine davon profitieren würden.
Kreis Lippe. Viele Schützen-, Dorf- und Volksfeste werden in diesem Jahr wohl wegen der Corona-Krise nicht stattfinden – auch in Lippe. Zahlreiche Vereine erzielen mit solchen Veranstaltungen aber wichtige Einnahmen, die ihnen nun wegbrechen. Um ihnen zu helfen, hat der Landtag auf Antrag von CDU und FDP ein Sofortprogramm für „Brauchtums-, Heimat-, und Traditionsvereine“ beschlossen. „Der Antrag der regierungstragenden Fraktionen kommt zwar für die erwähnten Vereine genau zur richtigen Zeit. Leider vergessen CDU und FPD aber die vielen anderen Vereinigungen, die ebenfalls maßgeblich zu unserem gesellschaftlichen Leben beitragen“, sagt die SPD-Abgeordnete Ellen Stock.
Die Sozialdemokratin aus dem lippischen Lage hatte zu dem Thema eine Rede für ihre Fraktion im Landtag gehalten. „Aus Gesprächen in meinem Wahlkreis weiß ich, mit welchen Problemen und Herausforderungen gerade Schützenvereine oder andere Traditionsvereine derzeit zu kämpfen haben“, sagt Stock. Durch die öffentlichen Ansagen der Landesregierung, dass bis zum 31. August beispielsweise keine Schützenfeste gefeiert werden dürfen, tue den Mitgliedern sehr weh. Zum einen, weil die gewohnten Kontakte und Aktivitäten innerhalb der ehrenamtlichen Organisationen wegfallen. Zum anderen, weil durch die Absage von großen Festen Einkunftsmöglicheiten fehlen. Im Nachhinein könnten sogar noch Kosten entstehen. Denn die Vorbereitungen für Großveranstaltungen müssen lange im Vorfeld getroffen und Verträge geschlossen werden. Die Einnahmen von solchen Festen werden außerdem dringend benötigt, um Fixkosten zu bestreiten, Vereinsgebäude in Schuss zu halten und Vereinsaktivitäten zu ermöglichen.
„Ich bin sicher, dass viele Schützen-, Heimat- und Karnevalsvereinen in NRW derzeit solche Probleme haben“, sagt Ellen Stock: „Aber eben nicht nur diese Vereine.“ Der Antrag der regierungstragenden Fraktionen greift deshalb nicht weit genug. „Ich denke da an Musik- oder Gesangsvereine, aber auch an die Tafeln, an Kindergartenträgervereine oder Kleingartenvereine. Auch die Jugendarbeit im Bereich der Feuerwehren, des Technischen Hilfswerks sowie den Katastrophenschutzverbänden leidet unter den derzeitigen Einschränkungen“, ist sich Stock sicher. Auch diese ehrenamtlichen Organisationen müssten von einem Sofortprogramm profitieren.
Deshalb hatte die SPD einen Entschließungsantrag im Landtag gestellt, um den Vorschlag von CDU und FDP auf alle ehrenamtlichen Organisationen auszuweiten. „Leider sahen das die regierungstragenden Fraktionen anders und haben sich unserem Antrag nicht angeschlossen“, bedauert Stock. Stattdessen wurde das Sofortprogramm für Brauchtums-, Heimat-, und Traditionsvereine beschlossen. Fragen danach, wie genau dieses Programm aussehen soll, wer für welchen Fall finanzielle Hilfe bekommen kann, wie betroffene Vereine sie beantragen können und wann das Programm an den Start gehen soll, beantwortete die Landesregierung nicht.
„Was die Vereine zudem dringend benötigen, das habe ich in Gesprächen in meinem Wahlkreis erfahren, sind klare Handlungsleitlinien zum Umgang mit ihren Veranstaltungen, insbesondere in Bezug auf eine Definition von Großveranstaltung. Denn da fehlt den Ehrenamtlichen die Grundlage, um jetzt rechtssicher handeln zu können“, kritisiert Stock. Zwar werde in der nun abgeänderten und ab dem 4. Mai geltenden Coronaschutzverordnung des Landes NRW davon gesprochen, dass gewisse Großveranstaltungen bis zum 31. August nicht stattfinden dürfen. Dabei werden explizit Schützenfeste genannt, wobei die Besucherzahlen dabei keine Rolle mehr zu spielen scheinen. „Damit verabschiedet man sich offenbar für bestimmte Veranstaltungsarten von der magischen 1000er-Grenze, die immer im Raum stand“, sagt Stock. Für Klarheit sorgt die neueste Version der Coronaschutzverordnung aber immer noch nicht. „Diese untersagt Großveranstaltungen bis zum 31. August, die Coronaschutzverordnung gilt aber erst einmal nur bis zum 10. Mai. Das verwirrt doch wiederum mehr und ist nicht eindeutig.“