- 4. Februar 2020
Bürgerbegehren für zwei Grundschulstandorte vorerst unzulässig
Der Schermbecker Gemeinderat hat das Bürgerbegehren für den Erhalt zweier Grundschulstandorte in seiner gestrigen Sitzung für unzulässig erklärt. Die Initiative „Zwei Grundschulen für Schermbeck“ kündigte daraufhin an, einen zweiten Versuch für ein Bürgerbegehren starten zu wollen. Unzulässigkeitsgründe sollen dieses Mal mit Beratung durch die Verwaltung ausgeräumt werden. Der Fachverband Mehr Demokratie sieht die Chance, dass Schermbeck zu einem Musterbeispiel für gute Beratung im Rahmen der Vorprüfung eines Bürgerbegehrens in NRW werden kann.
„Die Vorprüfung bei Bürgerbegehren gibt es seit Mai 2019. Klar ist, sie wird nur funktionieren, wenn es ein enges Zusammenspiel zwischen Verwaltung und Bürgerinitiativen bei der Beratung eines Bürgerbegehrens gibt. Die Verwaltung in Schermbeck hat sich im Zuge der kürzlich erfolgten Zulässigkeitsprüfung gründlich mit dem Bürgerbegehren auseinandergesetzt. Sie weiß genau, wo der Hase im Pfeffer liegt. Wenn jetzt ein guter Austausch zwischen Verwaltung und Initiative stattfindet, könnte Schermbeck zu einem Musterbeispiel für Kommunen in NRW werden“, so Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie.
Die Bürgerinitiative „Zwei Grundschulen für Schermbeck“ möchte die räumliche Zusammenlegung zweier Grundschulstandorte in Schermbeck verhindern. Ein entsprechendes Bürgerbegehren erklärte der Gemeinderat wegen Mängeln bei Begründung und Kostenschätzung gestern für unzulässig. So sei die Begründung nicht ausreichend präzise formuliert. Sie beziehe sich aus Sicht des Rates auf einen Beschluss, der so noch nicht erfolgt sei. Außerdem habe die Initiative die von der Verwaltung erstellte Kostenschätzung auf der Unterschriftenliste nur unvollständig übernommen.