- 12. Februar 2021
Parship muss loslassen
vzbv prüft Musterfeststellungsklage und sucht dafür Betroffene
Nach Ansicht des vzbv verwehrt Parship Nutzern zu Unrecht den jederzeitigen Austritt aus dem Vertrag und verwendet unzulässige Klauseln.
Der vzbv prüft daher eine Musterfeststellungsklage und sucht dafür Fälle von Betroffenen.
Ist die Klage erfolgreich, könnten Betroffenen mehrere hundert Euro Erstattung zustehen.
Nicht nur am Valentinstag suchen viele Verbraucherinnen und Verbraucher über das Online-Partnervermittlungsportal Parship nach der großen Liebe. Doch langfristig gebunden sind sie am Ende oft nur an den Anbieter. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will deshalb feststellen lassen, dass die AGB-Klauseln zur Vertragsverlängerung von Parship unwirksam sind und dass Verbraucher jederzeit kündigen können. Zu diesem Zweck prüft der vzbv die Erhebung einer Musterfeststellungsklage und ist dafür auf Fallschilderungen von Verbrauchern angewiesen.
„Wenn das Vertrauen nicht mehr da ist, muss man loslassen können – dazu ist auch Parship verpflichtet. Kunden geben Parship ihr Innerstes preis und müssen dann auch selbst entscheiden dürfen, ob sie bei dem Anbieter bleiben wollen. Für Irritationen hatten vor kurzem Parships geänderte Regeln zur Sichtbarkeit von Nutzerfotos gesorgt“, sagt Henning Fischer, Referent beim vzbv. „Gerade in den harten und einsamen Pandemiezeiten rechnen wir mit einer großen Zahl betroffener Verbraucher, denen wir mit der Musterfeststellungsklage helfen könnten.“
Daher ruft der vzbv Verbraucher auf, sich zu melden und ihren Fall zu schildern.
Unter www.musterfeststellungsklagen.de/partnervermittlung können Betroffene dies über eine unkomplizierte Online-Abfrage tun und auch ihre Unterlagen übermitteln.