• 27. März 2020

Auswirkungen der Corona-Krise auf Auszubildende

– Forderungen und Empfehlungen der DGB-Jugend OWL –

Die Corona-Krise konfrontiert viele Auszubildende mit einer unerwarteten Situation. Sie befürchten von ihren Betrieben vernachlässigt oder gar entlassen zu werden. „In diesen Tagen erleben wir, wie Auszubildende sich mit ihren Sorgen an die Gewerkschaften wenden. Aber wir haben festgestellt, dass ebenfalls bei Ausbildungsbetrieben eine große Nachfrage an Informationen besteht.“, teilt Vahit Uyar, Jugendbildungsreferent beim DGB OWL, mit.

Ausbildungsbetriebe tragen besonders jetzt sehr viel Verantwortung, da sie weiterhin die Qualität der Lehre aufrechterhalten müssen. Da Ausbildungsverhältnisse gleichzeitig Lernverhältnisse sind, haben Ausbildungsbetriebe eine Ausbildungspflicht. Sie müssen auch während der Corona-Krise die Ausbildung so umorganisieren, dass sie weiterhin ausbilden können. Auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes haben ausbildende Unternehmen und Betriebe grundsätzlich dafür Sorge zu tragen, dass die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Gleichzeitig sind sie für die Gesundheit ihrer Auszubildenden verantwortlich. Dieser Balanceakt erfordert Kreativität und Flexibilität bei der Umstellung des Ausbildungsplans angesichts der Pandemie.

Die ungewohnte Situation wird von jedem Ausbildungsbetrieb in Ostwestfalen-Lippe anders gehandhabt.

„Wir empfehlen allen Auszubildenden proaktiv zu handeln. Kontaktiert Eure Gewerkschaft und informiert Euch übe Eure Rechte, da einige Mythen herrschen was das Ausbildungsverhältnis betrifft! “, appelliert der junge Gewerkschaftler: „So auch das Thema Kurzarbeit. Diese darf nicht ohne weiteres angeordnet werden. Sie ist nämlich nur das allerletzte Mittel. Sollte diese dennoch nicht zu vermeiden sein, dann haben Auszubildende mindestens 6 Wochen Anspruch auf die Zahlung der vollen Ausbildungsvergütung.“

Auszubildende, die kurz vor ihrer Abschlussprüfung stehen, sehen sich ebenfalls mit einem anderen großen Problem konfrontiert. Sollten die Termine für die Abschlussprüfungen verschoben werden, so kann es dazu kommen, dass das Berufsausbildungsverhältnis vorher endet. „Das Berufsausbildungsverhältnis verlängert sich nicht automatisch. Daher sollten Auszubildende den aktiven Dialog mit dem Ausbildungsbetrieb suchen und eine Verlängerung beantragen.“, rät Vahit Uyar.

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